Mach' was mit Lebensmittel
... im berufspraktischen Jahr zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in (m/w/d).
... im berufspraktischen Jahr zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in (m/w/d).
Am 1. Juni 2023 beginnt wieder ein hochspannendes und lehrreiches „praktisches Jahr“ für 16 Lebensmittelchemiker/innen an den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) in Baden-Württemberg.
In dieser intensiven Zeit erlangst Du nicht nur die Zusatzqualifikation zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in, mit der Du anschließend unter anderem die Voraussetzungen erfüllst, Dich auf interessante und abwechslungsreiche Stellen an den CVUAs bewerben zu können. Du durchläufst auch die verschiedensten Bereiche wie zum Beispiel Getränke, Wein, Fleisch, Kosmetik, Tabak, Pestizide oder Bedarfsgegenstände. Als „Assistent/in“ der Laborleitung lernst Du, was es bedeutet Gesundheitsschutz und den Schutz vor Täuschung in die Tat umzusetzen.
Weiterhin wirst Du intensiv in den Bereichen Qualitätssicherung und -management im Labor geschult und erhältst erste Kenntnisse in der Führung von dem gerade heute so wichtigen Fachpersonal. Die Hospitation in einer unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde vermittelt Einblicke in die Kontroll- und Vollzugstätigkeiten vor Ort.
Dieses besondere Ausbildungsjahr bietet Dir die Möglichkeit, Dich intensiv und umfassend auf die vielseitige Arbeit als Lebensmittelchemiker/in vorzubereiten.
Wenn Du gerade mit Deinem Hochschulabschluss der Lebensmittelchemie fertig wirst oder bereits fertig geworden bist und wir Dein Interesse geweckt haben, dann bewirb Dich an unseren CVUAs in Baden-Württemberg.
Alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du auf ua-bw.de.
Bitte reiche alle nachfolgenden Unterlagen in einer Anlage im pdf-Format mit max. Größe von 3 MB ein.
Die Unterlagen müssen spätestens bis Bewerbungsschluss (ausschlaggebend ist der Eingang im zentralen elektronischen Postfach des CVUA Freiburg, poststelle@cvuafr.bwl.de) vollständig mit allen Anlagen eingereicht werden. Dies gilt auch für abgelehnte Wiederbewerber; auf Nr. 15.6 des Bewerbungsverfahrens wird verwiesen. Einzureichen sind:
Sofern das Diplom-/Masterzeugnis durch die Universität noch nicht fertig gestellt werden konnte, wird ausnahmsweise eine Bescheinigung (transcript of records) der Universität akzeptiert, die eindeutig alle absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigt und alle relevanten Noten auflistet.
Sofern dieses Zeugnis bzw. transcript of records gerundete Einzelnoten ausweist, sind darüber hinaus weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. Gleiches gilt für die im Zeugnis ausgewiesene Gesamtnote, sofern diese nur in Worten ausgewiesen ist oder möglicherweise ganz fehlt: auch hier ist ein Nachweis darüber vorzulegen, welche Gesamtnote (dezimal mit Nachkommastelle) erreicht wurde. Zeugnisse, die lediglich Notenpunkte ausweisen, werden nicht akzeptiert.
Spätestens bei Anmeldung zur Prüfung zum staatl. gepr. Lebensmittelchemiker gemäß § 7 AprOLmChem hat die Bewerberin/der Bewerber ein beglaubigtes Zeugnis gem. Anl. 2 unaufgefordert vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder weicht das Zeugnis von der vorher eingereichten Bescheinigung ab, wird die Bewerberin/der Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen.
Die Zusendung eines nicht mehr aktuellen Bewerbungsformulars, verspätet eingegangene Bewerbungen oder Unterlagen, die nicht dem erforderlichen Umfang entsprechen, führen zum Verfahrensausschluss.
Richte Deine Bewerbung an:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg
0761/ 8855-0
Bitte nenne bei Anfragen per E-Mail Deine vollständige postalische Adresse. E-Mail-Schreiben, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet.